Inhalt
Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Opferpension (Opferrente) beantragen
Zuständigkeit
Beratungsservice
Abteilungsleiterin Sonja Dykiert
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
0391 540-3452
E-Mail
 : 
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden
Lage auf der Karte anzeigen

[- Allgemeine Informationen

Opfer der SED-Diktatur haben auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine monatliche Opfer-Pension in Höhe von bis zu 250 Euro.

Anspruch auf eine Opferpension haben Personen,

  • die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben,
  • keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben oder Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat, sofern die Entscheidung in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist),
  • in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Fristen

[+ Rechtsgrundlage

[+ Anträge / Formulare